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Allgemeine Geschäftsbedingungen

KARTENMONSTER — eine Marke der Monster Service GmbH

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Monster Service GmbH, Husemannstraße 70, 58452 Witten (im Folgenden „Auftragnehmerin“ oder „wir“), die unter der Marke KARTENMONSTER erbracht werden.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unsere Kunden sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(5) Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Klausel.

(6) Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.

§ 2 Vertragsschluss, Auftraggeber

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Für den Umfang der Lieferpflicht ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang in Textform widerspricht.

(3) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber und als alleiniger Vertragspartner. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller, dass das Einverständnis des Empfängers hierfür vorliegt.

(4) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter – unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber.

§ 3 Preise, Zusatzkosten

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

(2) Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten (Auflage, Format, Material, Veredelung, Personalisierung) unverändert bleiben.

(3) Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von vier Monaten, so sind wir berechtigt, die Preise zu berichtigen, falls sich die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten (Material, Löhne, Energie, Logistik) erhöht haben.

(4) Soll die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an eine andere als die in der Auftrags­bestätigung genannte Adresse geliefert werden, können zusätzliche Bearbeitungs- und Versandkosten berechnet werden.

(5) Wird eine beschleunigte Lieferung (Express-Service) vereinbart, sind wir berechtigt, einen Preiszuschlag gemäß unserer jeweils aktuellen Express-Preisliste zu berechnen.

(6) Wird die Auftragsbearbeitung auf Wunsch des Auftraggebers einstweilig ausgesetzt, haben wir Anspruch auf Zahlung für bereits erbrachte Leistungen, besonders bestellte Materialien und anfallende Lagerkosten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(2) Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und laufende Aufträge bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung einzustellen.

(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung elektronischer Rechnungen zu.

§ 5 Druck- und Auftragsdaten, Personalisierung

(1) Druckdaten sind in den von uns vorgegebenen Dateiformaten und gemäß unseren jeweils aktuellen Datenspezifikationen anzuliefern. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten, auch bei Datenübertragungs- oder Datenträgerfehlern, die nicht von uns zu vertreten sind.

(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch von ihm eingeschaltete Dritte – einschließlich Datenträger und übertragener Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

(3) Sofern der Auftrag eine Personalisierung der Karten umfasst (z. B. Namen, Nummern, Barcodes, QR-Codes, Magnetstreifen-Kodierung, RFID/NFC-Programmierung), ist der Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Personalisierungsdaten verantwortlich. Fehler in den übermittelten Personalisierungsdaten gehen nicht zu unseren Lasten.

(4) Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem aktuellen technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

(5) Wir sind berechtigt, Kopien der übermittelten Daten für die Dauer der Auftragsabwicklung anzufertigen. Nach Abschluss des Auftrags und Ablauf etwaiger Gewährleistungs- und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern keine anderweitige Vereinbarung (z. B. Abrufservice) besteht.

§ 6 Layoutfreigabe, Druckreife

(1) Sofern vereinbart, erstellen wir auf Basis der übermittelten Daten einen Korrekturabzug (digital oder physisch). Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen sorgfältig zu prüfen und die Freigabe in Textform zu erteilen.

(2) Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts, der Farben, des Layouts und der Personalisierungsdaten. Für Fehler, die der Auftraggeber in den freigegebenen Abzügen übersehen hat, haften wir nicht.

(3) Fernmündliche Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

(4) Nachträglich veranlasste Änderungen des Auftrags nach erfolgter Freigabe werden gesondert berechnet und können zu einer Verlängerung der Lieferzeit führen.

§ 7 Lieferung, Lieferzeit, höhere Gewalt

(1) Unsere Lieferfristen beginnen mit dem späteren der folgenden Zeitpunkte: Zugang der Layoutfreigabe, Eingang druckfähiger Daten oder Zahlungseingang (soweit Vorauskasse vereinbart ist). Lieferfristen beziehen sich auf Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen).

(2) Von uns angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Für die Dauer der Prüfung von Layouts, Mustern oder sonstigen Freigaben durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen.

(3) Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen, die die Fertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist mit Bestätigung der Änderungen.

(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und gesondert nutzbar.

(5) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z. B. Krieg, Pandemie, Epidemie, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall wesentlicher Zulieferer) – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Dauert die Verzögerung länger als drei Monate, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

(6) Auf die genannten Umstände kann sich eine Partei nur berufen, wenn sie die andere Partei unverzüglich benachrichtigt.

§ 8 Versand, Gefahrübergang

(1) Soweit nicht anders vereinbart, bestimmen wir die Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und bei frachtfreier Lieferung.

(3) Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Auftraggebers.

(4) Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

(5) Der Auftraggeber hat Transportschäden unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen und uns hiervon in Textform zu unterrichten.

§ 9 Gewährleistung, Produktionsspezifische Besonderheiten

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Mängelrügen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware, in Textform zu erheben. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen.

(2) Wir haben nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür wird uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen ab Layoutfreigabe gewährt. Erst nach Fehlschlagen der Nacher­füllung kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung.

(4) In allen Herstellungsverfahren für PVC-Karten und verwandte Produkte können folgende produktionsspezifische Besonderheiten nicht beanstandet werden:

• Geringfügige Farbabweichungen zwischen verschiedenen Aufträgen, einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrags oder gegenüber früheren Aufträgen

• Geringfügige Farbabweichungen gegenüber der druckreifen Vorlage, bedingt durch Material- und Verfahrensunterschiede (bis zu 10 % Farbgradabweichung)

• Geringfügige Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis

• Stanzschwankungen bis zu 1 mm vom Endformat

• Stanzschwankungen bei geprägten, lasergravierten oder applizierten Elementen

• Mikrokratzer auf der Kartenoberfläche oder auf Features (Magnetstreifen, Hologramme, Signaturfelder), die durch Verarbeitungsprozesse bedingt sind

• Geringfügige Abweichungen in der Materialstärke, Oberflächenbeschaffenheit oder Biegsamkeit des PVC-Materials

(5) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

(6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

(7) Zulieferungen (einschließlich Datenträger und Dateien) durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Wir haften unbeschränkt für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Organisation von Veranstaltungen, Produkten oder Dienstleistungen, die mit den bestellten Produkten zusammenhängen, so zu gestalten, dass mangelhafte Leistungen nicht bereits vor den uns zustehenden Nachbesserungsversuchen zu einem Schaden führen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(3) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 12 Urheberrecht, Rechte Dritter

(1) Der Auftraggeber garantiert, dass die übermittelten Vorlagen, Daten und Materialien keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

(2) Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.

(3) Der Auftraggeber stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden zu ersetzen, der uns wegen einer Verletzung von Rechten Dritter entsteht. Dies umfasst auch Rechtsverfolgungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten).

(4) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an eigenen Entwürfen, Layouts und Gestaltungen verbleiben bei uns, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge nicht auszuführen, deren Vorlagen oder Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, rassistische, verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende oder sittenwidrige Inhalte aufweisen oder ethische Grundwerte missachten.

§ 13 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Dies umfasst Kontaktdaten, Rechnungs- und Lieferadressen, Auftragsdaten sowie Personalisierungsdaten.

(2) Soweit im Rahmen der Auftragsabwicklung personenbezogene Daten Dritter (z. B. Empfängeradressen für den Versand, Personalisierungsdaten auf Karten) übermittelt werden, ist der Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlicher dafür verantwortlich, dass die Übermittlung datenschutzkonform erfolgt, die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen und die betroffenen Personen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO informiert wurden.

(3) Wir setzen zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten externe Dienstleister ein (z. B. Druckdienstleister, Versanddienstleister, IT-Dienstleister). Diese erhalten personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und sind vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet (Art. 28 DSGVO).

(4) Wir verwenden die uns übermittelten Daten ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. Eine Nutzung zu eigenen geschäftlichen oder werblichen Zwecken – insbesondere zur Kontaktaufnahme mit Endkunden des Auftraggebers – erfolgt nicht.

(5) Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.kartenmonster.de/datenschutzerklarung.

§ 14 Abrufservice

(1) Beim Abrufservice werden Karten auf Basis einer vereinbarten Gesamtauflage produziert und auf Abruf in Teilmengen geliefert. Die nicht abgerufenen Karten werden von uns gelagert.

(2) Die Lagerung erfolgt für den in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Zeitraum. Nach Ablauf des Lagerzeitraums sind wir berechtigt, nicht abgerufene Bestände zu vernichten, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen den Abruf oder die Abholung erklärt.

(3) Die Abrechnung erfolgt für die gesamte vereinbarte Auflage, unabhängig von der tatsächlich abgerufenen Menge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 15 Elektronische Rechnung

(1) Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege zu.

(2) Etwaige Irrtümer bei der Erstellung von Rechnungen berichtigen wir spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber. Sechs Wochen nach Zugang gilt die Rechnung als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht vorher in Textform unter Angabe der beanstandeten Position widerspricht. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Preise, technische Spezifikationen und Produktionsverfahren – streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus fort und endet erst, wenn die betreffenden Informationen offenkundig geworden sind, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat.

(3) Wir behandeln sämtliche im Rahmen der Auftragsabwicklung erhaltenen Informationen über Geschäftstätigkeit, Kundenstruktur und Produktanforderungen des Auftraggebers vertraulich. Eine Nutzung dieser Informationen über den Vertragszweck hinaus erfolgt nicht – insbesondere nicht zur Kontaktaufnahme mit Kunden oder Geschäftspartnern des Auftraggebers. Dies gilt auch für aus den überlassenen Daten oder im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnene Erkenntnisse über Kundenbeziehungen, Geschäftsstrukturen oder Projektinhalte.

§ 17 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druck- und Kunststoffkartenindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Druckplatten, Lithos oder Produktionsdaten, die zur Herstellung des Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Witten.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bochum.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Monster Service GmbH

Husemannstraße 70, 58452 Witten

Stand: März 2026